Panne bei der Schaltung
von Google Adwords
Wissenswertes, bevor man eine Suchmaschinenkampagne
bei Google und anderen Suchmaschinen startet
Wir möchten hier ein Fall beschreiben, der in ähnlicher Form
auch bei anderen Werbetreibenden vorkommen kann, die bei Google Anzeigen
über das Werbeprogramm AdWords schalten.
Folgendes ist uns passiert. Zwei Kunden und ein Wettbewerber hatten
uns innerhalb kurzer Zeit auf ein Marketing-Unternehmen aufmerksam gemacht,
das rechts mit einer Anzeige bei Google erschien, wenn konkret nach
unserem Firmennamen gesucht wurde. Unangenehm daran war die Tatsache,
dass dieses Unternehmen / Werbeagentur / Marketingagentur auch noch
im gleichen Marktsegment wie wir öffentlich auftreten (siehe auch
folgende Hardcopy).
Was ebenfalls ärgerlich für uns war: Wir als Online Marketing
Dienstleister haben noch nie selbst eine
eigene Anzeige bei Google für uns geschaltet und
lehnen bezahlte Werbung aus Berufsgrundsätzen ab. Nicht nur bei
Google, sondern generell auch in allen anderen Suchmaschinen. Und dann
kommt eine Webmarketing-Agentur daher und wirbt mit unserem Namen! Die
Schmerzgrenze bei solchen Dingen liegt bei genau Null; Stichwort "Geiz
ist nicht geil". Die Sache wurde jedenfalls anwaltlich
schnell geregelt.
Was aber war dort bei dieser Suchmaschinen-Kampagne genau passiert?
Bei der Zusammenstellung seiner eigenen Adwords-Kampagne wurde die Google-Keywordvorschläge
zum Thema Online Marketing, Suchmaschinen & Co vom Marketing-Dienstleister
offenbar ungeprüft übernommen! Sonst hätte ihm dieser
Kardinalfehler nicht unterlaufen können. Den Namen haben wir bewußt
unkenntlich gemacht, da die Sache aufgeklärt und erledigt ist.
Tipps aus der Praxis für Anbieter und Werbetreibende,
die Adwords schalten wollen:
Das
Vorschlagstool von Google liefert sicherlich brauchbare Ergebnisse;
diese müssen aber vor der Freigabe und Start der Suchmaschinenkampagne
in jedem Fall auf Firmennamen und Markenbezeichnungen geprüft werden!
Wer mit fremden Markenzeichen wirbt, den können als Anbieter im
Internet empfindliche Strafen treffen.
Und Ihre Konkurenz schläft auch nicht. Im Geschäftsleben
wird heute mit harten Bandagen gekämpft. Rechnen muß man
als Websitebetreiber oder Onlineshop immer mit saftigen Reaktionen der
Wettbewerber. Das kann unter Umständen bei der unrechtmäßigen
und fortgesetzten Nutzung bekannter Namen und Marken zu einer hohen
Schadensersatzforderung führen, die geradewegs in den Konkurs steuert.
Wer beispielsweise unberechtigt in ganz Europa Suchmaschinen-Marketing
auf diese Weise mit Google macht, der bewegt sich auf ganz dünnem
Eis!
Bei der Überprüfung von realisierten Kundenplatzierungen
bei Google ist uns inzwischen mehrfach folgendes aufgefallen:
Es gibt offenbar eine ganze Reihe von Firmen unterschiedlichster Branchen
und Industriezweige, die auf diese Art und Weise unbewußt Werbung
mit fremden Namen und Marken machen. Das geht im Prinzip solange
gut,
bis sich die Markenrechtsinhaber bzw. die betroffenen Unternehmen anwaltlich
vertreten lassen und die Sache ins Rollen kommt. Und das geht heute
innerhalb von Stunden!
Ratschlag:
Jede Keyword-Kampagne VORHER
prüfen, sonst kann es wirklich teuer werden. Das betrifft nicht
nur die Google AdWords-Anzeigen sondern auch andere Suchmaschinen, in
denen kostenpflichtig Werbung / Internetwerbung / Anzeigenwerbung geschaltet
werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Doussier
Unternehmensberatung Doussier
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Geiz ist nicht
geil ...
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