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Panne bei der Schaltung
von Google Adwords

Wissenswertes, bevor man eine Suchmaschinenkampagne bei Google und anderen Suchmaschinen startet

Wir möchten hier ein Fall beschreiben, der in ähnlicher Form auch bei anderen Werbetreibenden vorkommen kann, die bei Google Anzeigen über das Werbeprogramm AdWords schalten.

Folgendes ist uns passiert. Zwei Kunden und ein Wettbewerber hatten uns innerhalb kurzer Zeit auf ein Marketing-Unternehmen aufmerksam gemacht, das rechts mit einer Anzeige bei Google erschien, wenn konkret nach unserem Firmennamen gesucht wurde. Unangenehm daran war die Tatsache, dass dieses Unternehmen / Werbeagentur / Marketingagentur auch noch im gleichen Marktsegment wie wir öffentlich auftreten (siehe auch folgende Hardcopy).

Was ebenfalls ärgerlich für uns war: Wir als Online Marketing Dienstleister haben noch nie selbst eine eigene Anzeige bei Google für uns geschaltet und lehnen bezahlte Werbung aus Berufsgrundsätzen ab. Nicht nur bei Google, sondern generell auch in allen anderen Suchmaschinen. Und dann kommt eine Webmarketing-Agentur daher und wirbt mit unserem Namen! Die Schmerzgrenze bei solchen Dingen liegt bei genau Null; Stichwort "Geiz ist nicht geil". Die Sache wurde jedenfalls anwaltlich schnell geregelt.

Was aber war dort bei dieser Suchmaschinen-Kampagne genau passiert?
Bei der Zusammenstellung seiner eigenen Adwords-Kampagne wurde die Google-Keywordvorschläge zum Thema Online Marketing, Suchmaschinen & Co vom Marketing-Dienstleister offenbar ungeprüft übernommen! Sonst hätte ihm dieser Kardinalfehler nicht unterlaufen können. Den Namen haben wir bewußt unkenntlich gemacht, da die Sache aufgeklärt und erledigt ist.

Tipps aus der Praxis für Anbieter und Werbetreibende, die Adwords schalten wollen:
Das Vorschlagstool von Google liefert sicherlich brauchbare Ergebnisse; diese müssen aber vor der Freigabe und Start der Suchmaschinenkampagne in jedem Fall auf Firmennamen und Markenbezeichnungen geprüft werden! Wer mit fremden Markenzeichen wirbt, den können als Anbieter im Internet empfindliche Strafen treffen.

Und Ihre Konkurenz schläft auch nicht. Im Geschäftsleben wird heute mit harten Bandagen gekämpft. Rechnen muß man als Websitebetreiber oder Onlineshop immer mit saftigen Reaktionen der Wettbewerber. Das kann unter Umständen bei der unrechtmäßigen und fortgesetzten Nutzung bekannter Namen und Marken zu einer hohen Schadensersatzforderung führen, die geradewegs in den Konkurs steuert. Wer beispielsweise unberechtigt in ganz Europa Suchmaschinen-Marketing auf diese Weise mit Google macht, der bewegt sich auf ganz dünnem Eis!

Bei der Überprüfung von realisierten Kundenplatzierungen bei Google ist uns inzwischen mehrfach folgendes aufgefallen:
Es gibt offenbar eine ganze Reihe von Firmen unterschiedlichster Branchen und Industriezweige, die auf diese Art und Weise unbewußt Werbung mit fremden Namen und Marken machen. Das geht im Prinzip solange gut, bis sich die Markenrechtsinhaber bzw. die betroffenen Unternehmen anwaltlich vertreten lassen und die Sache ins Rollen kommt. Und das geht heute innerhalb von Stunden!

Ratschlag:
Jede Keyword-Kampagne VORHER prüfen, sonst kann es wirklich teuer werden. Das betrifft nicht nur die Google AdWords-Anzeigen sondern auch andere Suchmaschinen, in denen kostenpflichtig Werbung / Internetwerbung / Anzeigenwerbung geschaltet werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Doussier
Unternehmensberatung Doussier

 

Weitere Links zum Thema:
Google Werbung / Google Google AdWords
Geiz ist nicht geil ...
Online Recht
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