Webhosting und Provider:
Falle Domainregistrierung
Hier erklären wir Ihnen, auf was Sie bei der Beantragung
einer Domain achten sollten. Vorsicht ist in jedem Fall angebracht!
Die Welt ist schlecht. Und gute Domains knapp. Wer sich für einen
gut klingenden Namen entschieden hat, sollte ganz schnell reagieren
und ihn beantragen. Allerdings ist die Chance heute relativ gering,
einen gut klingenden Domainnamen zu finden. Dafür ist die Entwicklung
bereits viel zu weit fortgeschritten.
Abfragen, ob eine Domain noch frei ist, sollte Sie zur Vorsicht nur
bei den Registrierungsstellen - hier in Deutschland ist es die Denic.
Man hört immer wieder von Fällen, wo Namen über ein Provider abgefragt
werden, die dann plötzlich 2 Tage später überraschend von jemand anderem
registriert worden sind. Und so viele Zufälle kann es nicht geben.
Also auf Nummer Sicher gehen und diesen Risikofaktor ausschalten. Ebenfalls
ungeschickt ist es, in Businessplänen oder gegenüber Dritten den zukünftigen
Domainnamen zu erwähnen, wenn dieser noch nicht einmal reserviert wurde!
Haben Sie einen passenden Namen gefunden, beauftragen Sie ihn schriftlich
beim Provider (nicht telefonisch!!). Weisen Sie darauf hin, dass der
Name mit Stand vom Datum X noch frei war.
Achten Sie in jedem Fall darauf, wer als Halter der Domain eingetragen
worden ist. Der sogenannte Admin-C ist Inhaber der Domain und sonst
niemand anders. Der eine oder andere Provider trägt sich gerne immer
noch selbst als Kontaktperson ein, was sich spätestens bei einem Providerwechsel
oder Konkurs des Providers als überaus gefährlich erweist. Einen solchen Fall haben wir bereits im Bereich Partnervermittlung erlebt. Da hat sich der damalige Provider auch eintragen lassen und nicht den Auftraggeber.
Gemäß den Richtlinien der Denic ist dieses Vorgehen auch nicht erlaubt!
Wir haben damit schon viel Ärger gehabt, weil es Projekte massiv behindert
hat und es einfach nicht mehr weiterging.
Nicht selten: Schreibfehler in Domainnamen. Unser erster Provider vollbrachte
auch dieses Kunststück. Trotz schriftlichem Auftrag verpatzte er diese
simple Aufgabe und beantragte eine unserer Domains mit falscher Schreibweise!
Ändern geht in solchen Fällen nicht, also muss die Domain umständlich
wieder gelöscht werden. Achten Sie immer auf die korrekte Schreibweise
der Domain, auch wenn Sie eine solche für sich selbst online registrieren.
Noch ein abschließender Hinweis:
Sie erwerben mit der Beantragung des Domainnamens kein Eigentum, sondern
lediglich ein Nutzungsrecht. Details dazu finden Sie ausführlich beschrieben
in den Richtlinien der Denic.
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