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Webhosting und Provider:
Ärgernis Mailversand

Lesen Sie die AGB´s genau durch

Es ist immer wieder erstaunlich, welchen Eindruck offensichtlich gute Angebote hinterlassen, wenn man die AGB´s der Provider daneben legt.

Sie sollten sich in jedem Fall vorher das Kleingedruckte genauestens durchlesen, bevor Sie unterschreiben!

Stellen Sie sich vor, als Steuerberater gehen Sie mit einem eigenen Informationsangebot ins Internet, etablieren Ihre Website und haben Erfolg. Die Anfragen steigen, der Umfang an Schriftverkehr per Mail nimmt zu. Sie möchten Ihren guten Kunden noch einen Informationsservice anbieten und versenden regelmäßig einen Newsletter. Und eines Tages kommen plötzlich bei einigen Empfängern keine Mails mehr an. Was ist passiert?

Dann haben Sie mit Sicherheit nicht das Kleingedruckte in den Zusatz-AGB´s beispielsweise von T-Online geachtet. Dort sind nämlich die maximale Anzahl der Mails pro Tag und pro Monat genau festgelegt. Mit solchen Beschränkungen scheidet beispielsweise T-Online bei uns als Anbieter für kommerzielle Präsenzen ganz klar aus. Dazu kommen auch noch eine ganze Reihe von negativen Erfahrungen beim Softwareupdate (Zugangs-/Mailsoftware) von T-Online. (Stand Mitte 2000)

Andere Anbieter untersagen beispielsweise gleich den Betrieb von Mailinglisten oder Newslettern. Beliebt ist auch die Beschränkung bei der maximal versend- oder empfangbaren Dateigröße. Gerade wer größere Projekte betreut und öfters mal Dateien oder Dokumente verschickt, ist so wirklich angeschmiert.

Fazit:
Gerade bei den bekannten Onlinediensten sollte man auf das Thema Mailversand und Empfang von Mails ganz genau in die AGB´s schauen. Wer sich vorher informiert, welche Einschränkungen es gibt, erspart sich viel Ärger damit. Solche Klauseln sind unserer Meinung nach Punkte, die ganz konkret gegen eine kommerzielle Nutzung von Onlinediensten für das Thema professionelles Hosting sprechen.

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Quelle:
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Backoffice: Horstheider Weg 2a - 33613 Bielefeld

Ansprechpartner für die Presse: Thomas Doussier

 

 

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Praxistipp:

Checken Sie vorher, wieviele Mails Sie über Ihren Provider versenden können.

Ebenfalls zu prüfen ist, welche Dateigrößen zulässig sind.

Technische Übersetzer haben beispielsweise ganz andere Anforderungen (z.T. riesengroße Dokumente mit eingebetteten Grafiken), wie ein Übersetzer für ein Gerichtsprotokoll oder eine Urkunde.

Multimedia-Dienstleister oder Grafiker, die auch sehr große Kundenfiles versenden oder empfangen, betrifft dies auch.

Also vorher informieren!