Webhosting und Provider:
Ärgernis Mailversand
Lesen Sie die AGB´s genau durch
Es ist immer wieder erstaunlich, welchen Eindruck offensichtlich
gute Angebote hinterlassen, wenn man die AGB´s der Provider daneben
legt.
Sie sollten sich in jedem Fall vorher das Kleingedruckte genauestens
durchlesen, bevor Sie unterschreiben!
Stellen Sie sich vor, als Steuerberater gehen Sie mit einem eigenen
Informationsangebot ins Internet, etablieren Ihre Website und haben
Erfolg. Die Anfragen steigen, der Umfang an Schriftverkehr per Mail
nimmt zu. Sie möchten Ihren guten Kunden noch einen Informationsservice
anbieten und versenden regelmäßig einen Newsletter. Und eines Tages
kommen plötzlich bei einigen Empfängern keine Mails mehr an. Was
ist passiert?
Dann haben Sie mit Sicherheit nicht das Kleingedruckte in den Zusatz-AGB´s
beispielsweise von T-Online geachtet. Dort sind nämlich die maximale
Anzahl der Mails pro Tag und pro Monat genau festgelegt. Mit solchen
Beschränkungen scheidet beispielsweise T-Online bei uns als Anbieter
für kommerzielle Präsenzen ganz klar aus. Dazu kommen auch noch eine
ganze Reihe von negativen Erfahrungen beim Softwareupdate (Zugangs-/Mailsoftware)
von T-Online. (Stand Mitte 2000)
Andere Anbieter untersagen beispielsweise gleich den Betrieb von Mailinglisten
oder Newslettern. Beliebt ist auch die Beschränkung bei der maximal
versend- oder empfangbaren Dateigröße. Gerade wer größere Projekte betreut
und öfters mal Dateien oder Dokumente verschickt, ist so wirklich angeschmiert.
Fazit:
Gerade bei den bekannten Onlinediensten sollte man auf das Thema Mailversand
und Empfang von Mails ganz genau in die AGB´s schauen. Wer sich vorher
informiert, welche Einschränkungen es gibt, erspart sich viel Ärger
damit. Solche Klauseln sind unserer Meinung nach Punkte, die ganz konkret
gegen eine kommerzielle Nutzung von Onlinediensten für das Thema professionelles
Hosting sprechen.
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und Vertragslaufzeiten »
Quelle:
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Ansprechpartner für die Presse: Thomas Doussier
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Praxistipp:
Checken Sie vorher, wieviele Mails Sie über Ihren Provider
versenden können.
Ebenfalls zu prüfen ist, welche Dateigrößen zulässig
sind.
Technische Übersetzer haben beispielsweise ganz andere Anforderungen
(z.T. riesengroße Dokumente mit eingebetteten Grafiken), wie
ein Übersetzer für ein Gerichtsprotokoll oder eine Urkunde.
Multimedia-Dienstleister oder Grafiker, die auch sehr große
Kundenfiles versenden oder empfangen, betrifft dies auch.
Also vorher informieren!
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